SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination

Nach Inkrafttreten der Baustellenverordnung im Jahre 1998 ist nun jeder Bauherr dafür verantwortlich, dass die Arbeitsabläufe so geplant und koordiniert werden, dass keine gegenseitige Gefährdung der Arbeitskräfte verschiedener Unternehmer eintritt. Diese Aufgabe übernimmt für den Bauherrn der SiGeKo nach Baustellenverordnung. Er sollte über viel Erfahrung in der Umsetzung der Leistung auf der Baustelle verfügen.

Schon mehr als 500 Bauvorhaben begleitet

Unser Büro hat schon mehr als 500 Bauvorhaben als SiGeKo betreut. Dabei wurden durchaus auch verschiedene Arten von Bauvorhaben abgewickelt, z.B.:
  • Tiefbau
  • Mehrfamilienhäuser
  • Parkbauten
  • Hotels
  • Büro- und Verwaltungsbauten
  • Hochschulgebäude
  • Schulen, Kindergärten und Altenheime
  • Sonderbauten
  • Umbauten
  • Laborgebäude
  • Krankenhäuser
  • historische Gebäude, Kirchen
Übrigens: Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Bauvorhaben nach der Baustellenverordnung betreut werden muss, sprechen Sie uns an! Wir senden Ihnen ein Ablaufdiagramm, aus dem Sie dies ermitteln können.

Wir führen, wenn sie es wünschen natürlich auch die Planung, Ausschreibung und Bauleitung aus, allerdings im Joint-Venture mit uns vertrauten Kollegen. Die Bauleitung und SiGe-Koordination von einer Person gleichzeitig an einem Bauvorhaben auszuführen, schließt sich eigentlich aus.

Weiterhin können wir persönlich noch Revisionen von Bauabrechnungen durchführen bzw. Mitarbeiter in ihrem Haus für die Beaufsichtigung von Bauten schulen. In diesem Fall sprechen sie uns bitte an und wir machen ihnen ein Angebot.

P.S.: Das „baubüro west“ ist Mitglied im Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands (V.S.G.K.) sowie im Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI).